8970 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird

Mit der Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit werden Ende 2013 zahlreiche unabhängige Verwaltungsbehörden des Bundes aufgelöst, darunter auch die Personalvertretungs-Aufsichtskommission. Um dennoch weiter eine staatliche Aufsicht über die Personalvertretung der im Bundesdienst beschäftigten MitarbeiterInnen zu gewährleisten, wird eine Personalvertretungsaufsichtsbehörde eingerichtet.

Die neue Behörde hat ein ähnliches Aufgabenprofil wie die alte Kommission, die Zahl der Mitglieder wurde allerdings von bisher fünf auf drei – zwei von der Regierung nominierte VertreterInnen, eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der DienstnehmerInnen – reduziert. Neu ist eine jährliche Berichtspflicht an den Nationalrat, Bescheide können beim Bundesverwaltungsgericht beeinsprucht werden.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. Mai 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Wenger.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Franz Wenger gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Mai 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 05 07

                                  Franz Wenger                                                                Georg Keuschnigg

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender