8977 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz über einen bilateralen Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank

Die Finanzierung von IWF-Krediten zur Zahlungsbilanzunterstützung erfolgt vor allem auf der Basis der eingezahlten Quoten aller Mitgliedsländer. Darüber hinaus hat der IWF aber auch Zugang zu anderen Finanzquellen. Dazu zählen auch bilaterale Darlehen an den IWF. Vor dem Hintergrund der weltweit weiterhin labilen Wirtschaftsentwicklung und den Empfehlungen des G-20-Gipfels in Cannes hat die EU einer weiteren Runde substanzieller Erhöhungen der IWF-Ressourcen mittels zeitlich begrenzter bilateraler Kreditverträge zugestimmt.

Voraussetzung für die Zustimmung der EU zu den bilateralen Darlehen war, dass die strengen Regeln der IWF-Konditionalität nicht verletzt werden dürfen und die Mittel bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen der gesamten IWF-Mitgliedschaft zur Verfügung stehen.

Mit dem dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden bilateralen Vertrag wird die Beibehaltung des Reservestatus der bilateralen Mittel gesichert.

Die Vertragsdauer des bilateralen Vertrages ist auf zwei Jahre begrenzt. Ziehungen aus der durch die OeNB gewährten Kreditlinie durch den IWF sind zwei Jahre ab Vertragsabschluss möglich. Die Laufzeit der Kredite ist auf 10 Jahre beschränkt.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Josef Taucher.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Mag. Gerald Zelina mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA, Franz Perhab und Mag. Gerald Zelina.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Josef Taucher gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 04

                             Mag. Josef Taucher                                                              Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender