8978 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung von Beiträgen an das allgemeine Subventionskonto des Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum des Internationalen Währungsfonds

Um die Kreditvergabe für die einkommensschwachen Länder aus dem Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum auch nach 2014 sicherzustellen, wurde in den Ergebnissen einer Überprüfung der finanziellen Ausstattung der Kreditlinien für diese Länder vom 6. September 2012 eine weitere Aufstockung der Mittel des Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum empfohlen. Dazu sollen die restlichen Mittel aus den ungeplanten Gewinnen von 2,45 Mrd. SZR (3,76 Mrd. USD) also 1,75 Mrd. SZR (2,63 Mrd. USD) an eines der Subventionskonten des Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum des IWF überwiesen werden.

In einem ersten Schritt hat die OeNB vom IWF eine Überweisung der österreichischen Anteile in Höhe von 6,22 Mio. SZR bzw. 15,54 Mio. SZR an die OeNB (bzw. das österreichische SZR-Konto) verlangt, da sie keine Kompetenz zur direkten Vergabe von Mitteln zur Entwicklungshilfe hat.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird daher die gesetzliche Ermächtigung geschaffen, die österreichischen Anteile zu einem der Subventionskonten des Fonds für Armutsreduktion und Wachstum zu überweisen.

Das allgemeine Subventionskonto des Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum wurde gewählt, damit die Mittel ohne Vorbedingungen nach Dringlichkeit eingesetzt werden können.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Josef Taucher.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Mag. Gerald Zelina mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Josef Taucher gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 04

                             Mag. Josef Taucher                                                              Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender