8980 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur
über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 und das Denkmalschutzgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Kunst und Kultur)
Das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und das Denkmalschutzgesetz enthalten Bestimmungen, die mit dem aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, einzuführenden System einer mehrstufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Widerspruch stehen. Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden diese Gesetze an das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst.
Darüber hinaus enthält der vorliegende Beschluss des Nationalrates Anpassungen an die Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 bzw. Anpassungen redaktioneller Art wie Aktualisierungen veralteter Terminologie sowie notwendige Anpassungen an die geltende Rechtslage.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Grimling.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Grimling gewählt.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 06 04
Elisabeth Grimling Monika Mühlwerth
Berichterstatterin Vorsitzende