8985 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend Vertragswerke des Weltpostvereins (Genf 2008); Achtes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins; Erstes Zusatzprotokoll zur allgemeinen Verfahrensordnung des Weltpostvereins; Weltpostvertrag samt Schlussprotokoll; Abkommen über die Postzahlungsdienste
Die Vertragswerke des Weltpostvereins bilden die Rechtsgrundlagen für den Auslandspostdienst. Darüber hinaus regeln sie auch die Arbeitsweise des Weltpostvereins, dem derzeit 192 Mitgliedsländer angehören. Die vom XXIV. Weltpostkongress (Genf 2008) beschlossenen Vertragswerke wurden am 12. August 2008 in Genf von der österreichischen Delegation unterzeichnet.
Die Ausführungsbestimmungen enthalten Bestimmungen über die praktische Durchführung des Vertrages und der Abkommen. Sie sind nun vom Rat für Postbetrieb unter Berücksichtigung der vom Kongress gefassten Beschlüsse festzulegen. Dies ermöglicht eine rasche, marktorientierte Änderung des internationalen Vorschriftenwesens (mit Ausnahme grundlegender Bestimmungen) im Postsektor und trägt somit dem Erfordernis Rechnung, den internationalen Postbetrieb mit eindeutigen, leicht verständlichen und flexiblen Vorschriften zu versehen.
Der dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegende Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend. Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Hinsichtlich der Kundmachung des Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat der Nationalrat beschlossen, dass die authentischen französischen Sprachfassungen und deren Übersetzungen ins Deutsche dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, dem diesem nachgeordneten Postbüro und in der Unternehmenszentrale der Österreichischen Post AG, Haidingergasse 1, 1030 Wien aufliegen.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Bundesräte Mag. Gerald Zelina und Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Michael Lampel.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 06 04
Wolfgang Beer Werner Stadler
Berichterstatter Vorsitzender