8986 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend Änderungsurkunden der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998), die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002) und die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Antalya 2006), samt Erklärungen und Vorbehalten

Auf der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion, welche vom 4. bis 22. Oktober 2010 in Guadalajara stattfand, sind die Änderungsurkunden der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten in Kyoto 1994, Minneapolis 1998, Marrakesch 2002 und Antalya 2006, beschlossen worden. Die Änderungsurkunden enthalten Bestimmungen über die Wahl der Beitragsklasse der Mitgliedstaaten und Sektormitglieder.

Anlässlich der Unterzeichnung der Änderungsurkunden durch die hiezu bevollmächtigten Delegierten am 22. Oktober 2010 haben die Mitgliedstaaten Erklärungen bzw. Vorbehalte abgegeben, darunter auch Österreich.

Der dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegende Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend. Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Die Änderungsurkunden sind in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache authentisch. Die Erklärungen und Vorbehalte sind in englischer, französischer und spanischer Sprache authentisch. Dem Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG die authentische englische und französische Sprachfassung sowie die Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Bundesräte Mag. Gerald Zelina und Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 04

                                 Wolfgang Beer                                                                  Werner Stadler

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender