8987 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971, das Containersicherheitsgesetz, das Führerscheingesetz, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, das Güterbeförderungsgesetz 1995, das Kraftfahrliniengesetz, das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das Luftfahrtgesetz, das Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei ausländischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen, das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008, das Schifffahrtsgesetz, das Seeschifffahrtsgesetz, das Eisenbahngesetz 1957, das Postmarktgesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003, das Amateurfunkgesetz 1998, das Funker-Zeugnisgesetz 1998, das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie das Fernsprechentgeltzuschussgesetz 2000 (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst notwendig gewordene Anpassungen an das neue mehrstufige System der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es werden in erster Linie die in einer Reihe von Gesetzen bisher enthaltenen Instanzenzüge gestrichen, da diese mit Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 mit 1. Jänner 2014 obsolet werden. Weiters sieht der vorliegende Beschluss des Nationalrates Zuständigkeitsregelungen für den Fall vor, dass eine Angelegenheit in den örtlichen Wirkungsbereich mehrerer Verwaltungsgerichte fällt.

Durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wird auch die bisherige Schienen-Control Kommission aufgelöst. Die bei ihr anhängigen Verfahren gehen auf das Verwaltungsgericht über. Damit in Österreich weiterhin eine den EU-Vorgaben entsprechende Regulierungsstelle bestehen bleibt, wird durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates auch eine neue Schienen-Control Kommission geschaffen, welche die Aufgaben der bisherigen Einrichtung weiterführt. Zur Behandlung von Beschwerden gegen Bescheide der Schienen-Control Kommission, der Schienen-Control GmbH und der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig.

Nach Art. 131 Abs. 4 letzter Satz B-VG bedarf die Kundmachung der Zustimmung der Länder.

 

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Bundesräte Mag. Gerald Zelina und Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Marco Schreuder, Werner Stadler, Anneliese Junker und Martin Preineder.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 04

                                 Wolfgang Beer                                                                  Werner Stadler

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender