8989 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird

Die Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 26. April 2013 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Der Öffentliche Verkehr ist ein wesentlicher Beitrag zur Bewältigung des steigenden Mobilitätsbedarfs auf effiziente und umweltschonende Art und Weise. Dass der Öffentliche Verkehr vor allem in den Städten Österreichs sicher und kundenorientiert funktioniert, beweisen die steigenden Fahrgastzahlen.

Da im Ortslinienverkehr in der Praxis Probleme insbesondere hinsichtlich der manuellen nachträglichen Eingaben und der Mitführverpflichtung eines Nachweises über Zeiten während des laufenden Tages und der vergangenen 28 Tage bestehen, soll die seit 2010 bestehende Ausnahmeregelung um ein weiteres Jahr bis Ende Dezember 2014 verlängert werden. Dazu soll ab Herbst 2013 eine Evaluation der bisherigen Erfahrungen in Zusammenschau mit den entsprechenden Arbeitszeitregelungen durchgeführt und die Erfordernisse einer Änderung der Ausnahmeregelung mit einem allfälligen ordentlichen Begutachtungsverfahren und ausreichender Zeit geklärt werden.“

Weiters sieht der gegenständliche Beschluss des Nationalrates redaktionelle Anpassungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, vor, indem die Bestimmungen über die Zuständigkeit bei Berufungen und auch Bezugnahmen auf „Verfahren in erster Instanz“ gestrichen werden.

 

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Bundesräte Mag. Gerald Zelina und Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 04

                                 Wolfgang Beer                                                                  Werner Stadler

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender