8990 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 26. April 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Z 1 (§ 2 Z 5)

Mit Jahreswechsel sind neue Bestimmungen der ICAO für die Beförderung gefährlicher Güter im Rahmen der Zivilluftfahrt in Kraft getreten. Mit der gegenständlichen Änderung verweist das GGBG auf deren nun aktuelle Fassung.

Zu Z 2 (§ 32 Abs. 7)

Die neuen Gefahrgutbestimmungen der ICAO sehen verschärfte Anforderungen an die dem Weltpostverein gemeldeten Betreiber von Postdienstleistungen für die Einbringung gefährlicher Güter in die Luftpost vor. Der neue Absatz 7 knüpft an diese Anforderungen an und erklärt zugleich die Austro Control GmbH zur zuständigen Behörde für die in diesem Zusammenhang nunmehr erforderlichen Genehmigungen. Diese schätzt nach den bereits erfolgten Vorarbeiten den Aufwand auf mehr als das Doppelte dessen, der für Schulungsanerkennungen anfällt und für den 581 Euro zu leisten sind. Daher ist ein entsprechender Betrag als Verwaltungsabgabe vorgesehen.“

Mit Tätigkeitsbeginn der Verwaltungsgerichte kommt der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie als Rechtsmittelbehörde nicht mehr in Betracht und wird mit dem gegenständliche Beschluss des Nationalrates in den betreffenden Bestimmungen gestrichen.

 

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates  in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Bundesräte Mag. Gerald Zelina und Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.

 

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 04

                                 Wolfgang Beer                                                                  Werner Stadler

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender