8993 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Klimaschutzgesetz geändert wird

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird auf die Verpflichtung zur Einhaltung der Klimaschutzziele außerhalb des EU-Emissionshandels im Zeitraum 2013 bis 2020 reagiert.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates legt sektorale Höchstmengen von Treibhausgasemissionen in den Sektoren Abfallwirtschaft, Energie und Industrie (Nicht-Emissionshandel), Fluorierte Gase, Gebäude, Landwirtschaft sowie Verkehr bis 2020 fest. Diese Festsetzung bindet die Verwaltung, hat also - ähnlich wie eine "Schuldenbremse" oder ein "Spekulationsverbot" - reinen Innennormcharakter.

Eine "Umsetzung" der Höchstmengen ist im Klimaschutzgesetz selbst nicht vorgesehen. Die Höchstmengen sollen vielmehr "Trigger" oder Indikatoren für das Ausmaß der in den jeweiligen Sektoren zu setzenden Maßnahmen sein. Unmittelbare Auswirkungen auf die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Österreich und auf den Bundeshaushalt gehen davon nicht aus.

Österreich muss seine Treibhausgasemissionen (außerhalb des EU- Emissionshandels) gegenüber den Werten des Jahres 2005 laut völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Verpflichtungen bis 2020 um 16 % senken. Im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2010 betrugen die Emissionen 51,57 Mio. t CO2-Äquivalent. Für 2020 lautet der Zielwert 2020: 47,87 Mio. t CO2-Äquivalent.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Josef Taucher.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Hans-Jörg Jenewein, Klaus Konrad und Walter Temmel.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Josef Taucher gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 04

                             Mag. Josef Taucher                                                                Klaus Konrad

                                   Berichterstatter                                                                    Stv.Vorsitzender