8994 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert und das Bundesgesetz über den Umweltsenat aufgehoben wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates steht im Zusammenhang mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Wenn das neue Bundesverwaltungsgericht Anfang 2014 den Umweltsenat als Rechtsmittelinstanz in UVP-Verfahren ablösen wird, soll die reibungslose Überführung der laufenden Verfahren und die geltenden Verfahrens- und Rechtsschutzstandards in UVP-Angelegenheiten gesichert werden. Die Ausnahme von der UVP für Maßnahmen, die Gegenstand eines verwaltungsrechtlichen Anpassungs- oder Sanierungsverfahrens sind, soll entfallen, um die EU-Konformität des UVP-Gesetzes zu sichern und eine Klage beim EuGH zu verhindern. Die Beschwerdemöglichkeit von Legalparteien (Gemeinden, Umweltanwalt, Bürgerinitiativen, Umweltorganisationen) beim Bundesverwaltungsgericht und die Revision beim Verwaltungsgerichtshof werden gewahrt.

Derzeit wickeln die nebenberuflich tätigen Mitglieder des Umweltsenats 30 Berufungsverfahren pro Jahr ab, wobei Feststellungsverfahren durchschnittlich 5 Monate und Genehmigungsverfahren 6 Monate dauern.

Da das Bundesverwaltungsgericht künftig für Beschwerden gegen alle Entscheidungen nach dem UVP-G 2000 zuständig ist, rechnet die Bundesregierung einerseits mit einer Erhöhung der Anzahl der Verfahren, zugleich aber mit einer Verkürzung der Verfahrensdauer durch den Einsatz hauptberuflich tätiger Verwaltungsrichter.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Adelheid Ebner.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Hans-Jörg Jenewein.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Adelheid Ebner gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 04

                                  Adelheid Ebner                                                                    Klaus Konrad

                                 Berichterstatterin                                                                  Stv. Vorsitzender