8996 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Umweltförderungsgesetz, das Emissionszertifikategesetz 2011, das Wasserbautenförderungsgesetz 1985, das Umweltmanagementgesetz und das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert werden (Umweltrechtsanpassungsgesetz 2013)

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden notwendige Investitionen in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung durch zusätzliche Förderungsmittel von 45 Mio. € für 2013 und von 100 Mio. € für 2014 abgesichert.

Die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft hat wichtige volkswirtschaftliche Effekte, sie erhöht die Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand, steigert die Wertschöpfung, belebt den Arbeitsmarkt, sichert Lebensqualität und Attraktivität des Tourismus- und Wirtschaftsstandorts und verbessert den ökologischen Zustand der Gewässer.

Legistische Klarstellungen und formale EU-Rechtsanpassungen im Emissionszertifikategesetz sowie Änderungen im Wasserbautenförderungsgesetz ermöglichen es, eine externe Stelle mit der Abwicklung von Förderungsangelegenheiten in der Schutzwasserwirtschaft zu betrauen. Außerdem werden Erfolg und Effizienz der Förderung in der Schutzwasserwirtschaft evaluiert. Eine Änderung des Umweltmanagementgesetzes dient der Umsetzung von EU-Vorschriften bei der Zulassung und Aufsicht österreichischer Umweltgutachter und der Rechtsanpassung an die EMAS III-Verordnung (Eco- Management and Audit Scheme, EU-Öko-Audit).

In das Wasserrechtsgesetz werden Vorgaben der Richtlinie über Industriemissionen bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten und für den Ausgangszustandsbericht aufgenommen. Die Zuständigkeit für Nassbaggerungen wird an die Bezirksverwaltungsbehörde, die Kosten für Gutachten der Staubeckenkommission an die Antragsteller verlagert und die Gewässerbeschau in die Gewässeraufsicht eingegliedert.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Adelheid Ebner.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Hans-Jörg Jenewein.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Adelheid Ebner gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 04

                                  Adelheid Ebner                                                                    Klaus Konrad

                                 Berichterstatterin                                                                   Stv.Vorsitzender