8998 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz geändert wird

Im Rahmen des Verwaltungsreformgesetzes, BGBl. I Nr. 65/2002, sind unter anderem auch im Strahlenschutzgesetz (StrSchG) Zuständigkeiten des Landeshauptmannes auf die Bezirksverwaltungsbehörden übergegangen.

Die Landeshauptleutekonferenz hat in ihrer Sitzung vom 6. September 2010 zum Thema „Deregulierung von Bundesrecht“ den Beschluss gefasst, dass zwecks Effizienzsteigerung und Kosteneinsparungen die Zuständigkeit gemäß § 41 StrSchG von den Bezirksverwaltungsbehörden zum Landeshauptmann zurückverlagert werden solle.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat daher die Änderung des Strahlenschutzgesetzes zum Inhalt, in dem die erstinstanzliche Zuständigkeit für bewilligungspflichtige Tätigkeiten („Umgang“ bzw. „Arbeiten“ mit Strahlenquellen) den Landeshauptleuten zugewiesen wird.

Die Zuständigkeit in zweiter Instanz verbleibt bis zum Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, mit 1.1.2014 beim Unabhängigen Verwaltungssenat.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Josef Taucher.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Rene Pfister.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Josef Taucher gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 04

                             Mag. Josef Taucher                                                                Klaus Konrad

                                   Berichterstatter                                                                    Stv.Vorsitzender