8999 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut; Annahme der spanischen Sprachfassung

Die Annahme der spanischen Sprachfassung des Übereinkommens über das Europäische Forstinstitut hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedurfte daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Sie hat nicht politischen Charakter. Es ist nicht erforderlich, eine allfällige unmittelbare Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich durch einen Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, auszuschließen. Da keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Österreich ist Vertragspartei des Übereinkommens über das Europäische Forstinstitut (BGBl. III Nr. 1/2006), welches dem Europäischen Forstinstitut (EFI) mit Sitz in Joennsu, Finnland, den Status einer internationalen Organisation verleiht. Zweck des Instituts ist es, auf gesamteuropäischer Ebene Forschungsarbeiten in den Bereichen Forstpolitik, einschließlich ihrer Umweltaspekte, sowie Ökologie, Mehrzwecknutzung, Ressourcen und Gesundheit der europäischen Wälder und zu Angebot und Nachfrage im Bereich Holz und andere Waldprodukte sowie forstliche Dienstleistungen durchzuführen, um den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder in Europa zu fördern. Um seinen Zweck zu erfüllen, stellt das Institut unter anderem einschlägige Informationen für die Grundsatzpolitik und die Entscheidungsfindung in europäischen Ländern in Bezug auf den Forst- und Holzwirtschaftssektor zur Verfügung, führt in diesen Bereichen Forschungsarbeiten durch und veranstaltet wissenschaftliche Tagungen.

Das ursprüngliche Übereinkommen war nur in englischer Sprache authentisch. Frankreich hatte großes Interesse an einem Beitritt, konnte aber aufgrund seiner Verfassung nur dann Vertragspartei werden, wenn das Übereinkommen auch in französischer Sprache authentisch ist. Bei der außerordentlichen Ratstagung am 21. Juni 2011 wurde deshalb ein Verfahren zur Authentifizierung weiterer Sprachfassungen beschlossen. In weiterer Folge wurde die französische und die deutsche Sprachfassung authentifiziert (vgl. BGBl. III Nr. 133/2012). Mittlerweile ist Frankreich Vertragspartei des Übereinkommens geworden.

Auf Vorschlag Spaniens wird nun im Einklang mit dem Beschluss der außerordentlichen Ratstagung auch die spanische Sprachfassung authentisch. Im Sinne einer Gleichbehandlung der Sprachen anderer Vertragsparteien wird eine Zustimmung zur Authentifizierung der spanischen Sprachfassung des Übereinkommens in Aussicht genommen.

Wie schon bei der Authentifizierung der deutschen und französischen Sprachfassung handelt es sich auch hier um eine Änderung des Übereinkommens. Die Änderung erfolgt aber nicht durch eine Textanpassung des Übereinkommens, sondern durch die Annahme der Sprachfassungen in einem Schweigeverfahren.

Mit der Annahme der spanischen Sprachfassung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Mag. Gerald Zelina mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 04

                               Ferdinand Tiefnig                                                              Martin Preineder

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender