9002 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz zur Durchführung der Biozidprodukteverordnung (Biozidproduktegesetz – BiozidprodukteG)

Nachdem die Richtlinie der Europäischen Union über das Inverkehrbringen von Biozidprodukten im Unionsrecht durch die unmittelbar anwendbare Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ersetzt worden ist, wird nun das geltende österreichische Biozid-Produkte-Gesetz durch ein neues Gesetz abgelöst, um die Vollziehung der diesbezüglichen EU-Verordnung ab dem 1. September 2013 zu ermöglichen. Im Gesetzesbeschluss enthalten sind in erster Linie Vorschriften über die Behördenzuständigkeiten, zur Durchführung von Verwaltungsverfahren, zu Überwachungsbefugnissen, Regelungen im Zusammenhang mit Sanktionen für allfällige Verwaltungsübertretungen sowie Übergangsbestimmungen. Inhaltliche Vorschriften, etwa betreffend Definition und Zulassungskriterien für Biozidprodukte sind nicht dabei, zumal die entsprechenden Regelungen bereits in der Biozidprodukteverordnung enthalten sind.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Walter Temmel.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Mag. Gerald Zelina mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Walter Temmel gewählt.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 04

                                 Walter Temmel                                                                Martin Preineder

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender