9004 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Klarstellung beim Schutzniveau bei selbständiger Erwerbtätigkeit;

-       Ausdehnung der Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgeltes in Stelleninseraten;

-       Verkleinerung der Senate der Gleichbehandlungskommission.

Damit wird unter anderem die Richtlinie 2010/41/EU zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, umgesetzt. Das Schutzniveau bei selbständiger Erwerbstätigkeit wird klarer geregelt, um sicherzustellen, dass betroffene Personen ihre Ansprüche geltend machen können. Neben dem Zugang zu selbständiger Tätigkeit sind nun auch alle von der Selbständigen-Gleichbehandlungsrichtlinie erfassten Bereiche (etwa Gründung, Einrichtung oder Erweiterung eines Unternehmens sowie Aufnahme oder Ausweitung jeglicher anderer Art selbständiger Tätigkeit) umfasst.

Eine weitere Maßnahme des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist die Ausdehnung der Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgeltes in Stelleninseraten auf Wirtschaftsbranchen, in denen kein Mindestentgelt festgelegt ist. Außerdem werden die Senate der Gleichbehandlungskommission durch die Reduktion der VertreterInnen der Sozialpartner und der Ministerien verkleinert und künftig aus jeweils sechs Mitgliedern bestehen. Angestrebt wird auch eine Verkürzung der Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission von derzeit rund 18 Monaten auf maximal ein Jahr.

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Adelheid Ebner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Adelheid Ebner gewählt.

Der Gleichbehandlungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 04

                                  Adelheid Ebner                                                                     Sonja Zwazl

                                 Berichterstatterin                                                                   Stv. Vorsitzende