9005 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Sportangelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports durch den Bund (Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 - BSFG 2013)

Das derzeit geltende Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 (BSFG), BGBl I Nr. 143, entspricht nicht in allen Punkten den Anforderungen an eine zielorientierte, transparente Förderungsabwicklung. Der Rechnungshof hat in den vergangenen Jahren wiederholt Kritik an der Vergabe der "Besonderen Bundes-Sportförderung" (2012: 80 Mio. €) geübt.

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist die Stärkung sowohl des Leistungs- und Spitzensports als auch des Breiten- und Gesundheitssports durch die Neuregelung der Bundes-Sportförderung entsprechend den Parametern Effizienz, Transparenz und Bedarfsorientierung.

Im Einzelnen sind – auszugsweise – folgende Maßnahmen hervorzuheben:

-       gesetzliche Verankerung von sportpolitischen Zielen;

-       grundsätzliche Struktur der Bundes-Sportförderung durch die Einteilung in Grundförderung sowie Maßnahmen- und Projektförderung;

-       Regelung der Verwendungsnachweise;

-       Festlegung von allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und -bedingungen;

-       Festlegung von allgemeinen Grundsätzen der Abrechnung und Kontrolle;

-       Einrichtung eines Bundes-Sportförderungsfonds;

-       Einrichtung einer Förderungsdatenbank;

-       Betonung der Bedeutung der „Inklusion“ von Menschen mit Behinderungen.

Weiters sieht der gegenständliche Beschluss des Nationalrates vor, dass der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport erforderlichenfalls in den Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen von den Bestimmungen der Allgemeinen Rahmenrichtlinien des Bundes für die Gewährung von Förderungen abweichende Bestimmungen vorsehen kann.

 

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Klaus Konrad.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Mag. Gerald Zelina mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Franz Perhab, Michael Lampel und Mag. Gerald Zelina.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Klaus Konrad gewählt.

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 04

                                   Klaus Konrad                                                               Hans-Jörg Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender