9065 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Seeschifffahrtsgesetz geändert werden (Schifffahrtsrechtsnovelle 2013)
Die geltenden Bestimmungen des Schifffahrtsrechts erfordern vor allem im Hinblick auf die treffsichere innerstaatliche Anwendung von Unionsrecht geringfügige formalrechtliche Korrekturen ohne nennenswerte Auswirkungen im Tatsächlichen, in finanzieller Hinsicht und auf die von den geltenden Regelungen bereits erfassten Adressaten.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- Rafting wird vom Konzessions- zum Anmeldegewerbe;
- Verpflichtung zur Errichtung und Tragung der Kosten von Schifffahrtszeichen für sonstige Anlagen (SchFG);
- Auslagerung der Durchsetzung der Pflicht zur Beseitigung von Schifffahrtshindernissen (SchFG);
- Erstreckung periodischer Überprüfung bestimmter Schifffahrtsanlagen (SchFG);
- Anpassungen schifffahrtsgewerblicher Erbringung sonstiger Leistungen mit Fahrzeugen an unionsrechtliche Bestimmungen (SchFG);
- Einführung Kapitänspatent A, Verordnungsermächtigung (Schiffsführerverordnung);
- Liberalisierung gewerbsmäßiger Schiffsführerschulung (SchFG);
- fortgesetzte Ausstellung von Seedienstbüchern (SeeSchFG).
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates berücksichtigt die durch das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, BGBl I Nr. 96/2013 erfolgten Änderungen des Schifffahrtsgesetzes und des Seeschifffahrtsgesetzes. Weiters soll der 7. Teil des Schifffahrtsgesetzes – Schiffsführung mit 1. Juli 2014 in Kraft treten.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Anneliese Junker.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 07 16
Michael Lampel Werner Stadler
Berichterstatter Vorsitzender