9068 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden
Die Einbindung der Hebammenberatung in das Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm und die Erhebung medizinischer und sozialmedizinischer Merkmale der Geburt durch Hebammen stehen im Mittelpunkt des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates, der hauptsächlich folgende Maßnahmen umfasst:
- Gesetzliche Verankerung der von Hebammen ausschließlich zu statistischen Zwecken zu erhebenden Daten;
- Klarstellung zur Anwendung von Arzneimitteln durch Hebammen;
- neue Regelung über die vorläufige Untersagung der Berufsausübung und Änderung der Regelung über die Zurücknahme der Berufsberechtigung;
- Entfall der Regelungen über Hebammenakademien und der Anzeigepflicht von Fortbildungen;
- Schaffung einer Bundesgeschäftsstelle des Österreichischen Hebammen-Gremiums (ÖHG);
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Hebammenberatung im Kinderbetreuungsgeldgesetz im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm.
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Gerd Krusche.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 07 16
Ferdinand Tiefnig Friedrich Reisinger
Berichterstatter Vorsitzender