9069 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRegG) erlassen und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird

Im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode ist „die Registrierung der Berufsberechtigungen sowie der absolvierten Fortbildungen und die Ausstellung von Berufsausweisen durch die bestehenden überbetrieblichen Interessensvertretungen“ vorgesehen.

Entsprechend dem Regierungsprogramm umfasst der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Führung des Gesundheitsberuferegisters durch die Bundesarbeitskammer;

-       Pflicht der Berufsangehörigen zur Eintragung in das Gesundheitsberuferegister;

-       Überprüfung der Fortbildungspflicht verbunden mit einer Reregistrierung;

-       Anpassungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz;

-       Aufnahme der Berufsangehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in das Gesundheitsberuferegister-Gesetz.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht weiters vor, den öffentlichen Teil des Gesundheitsberuferegisters auf einer von der Bundesarbeitskammer ausschließlich für diesen Zweck einzurichtenden Webseite öffentlich zugänglich zu machen.

Eine Zustimmung der Länder zur Kundmachung gemäß Art. 102 Abs. 4 B-VG ist erforderlich.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Andreas Köll.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Gerd Krusche, Dr. Heidelinde Reiter, Werner Stadler, Ferdinand Tiefnig, Edgar Mayer, Johanna Köberl und Rene Pfister.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Andreas Köll gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                                Dr. Andreas Köll                                                            Friedrich Reisinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender