9073 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird

In den letzten Monaten sind schwere Verletzungen im Kennzeichnungsrecht von Lebensmitteln bekannt geworden („Pferdefleischskandal“). Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates dient der Verschärfung der Strafbestimmungen. Das Inverkehrbringen von Fleisch, das der Untersuchungspflicht unterliegt, ohne dass es den vorgeschriebenen Untersuchungen unterzogen wurde, wird unter Freiheitsstrafe gestellt.

Das Kennzeichnungsrecht stellt für die Konsumentinnen und Konsumenten eine wesentliche Quelle für die Kaufentscheidung von Lebensmitteln dar. In diesem Zusammenhang kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen von Lebensmittelunternehmern/unternehmerinnen die Falschkennzeichnung zur Täuschung der Konsumentinnen und Konsumenten bewusst eingesetzt wird um letztlich die eigenen Chancen auf dem Markt zu verbessern.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                               Ferdinand Tiefnig                                                            Friedrich Reisinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender