9078 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird
Im Zuge des Stabilitätspakets 2012 – 2016 haben sich Bund, Ländern und Gemeinden darauf geeinigt, zur Sicherstellung der Pflege über das Jahr 2014 hinaus den Pflegefonds für die Jahre 2015 und 2016 mit insgesamt weiteren 650 Mio Euro zu dotieren. Mit diesen Mitteln sollen die Länder und Gemeinden auch weiterhin bei der Sicherung und dem bedarfsgerechten Aus- und Aufbau sozialer Dienstleistungen unterstützt werden.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Verlängerung und Erhöhung der Dotierung des Pflegefonds für die Jahre 2015 und 2016;
- Festlegung eines Richtversorgungsgrades;
- Mittelvortrag im Ausmaß von bis zu 40 Prozent des Zweckzuschusses in das Folgejahr möglich;
- Verstärkte Förderung des Case- und Caremanagements sowie
- Fördermöglichkeit für innovative Projekte und qualitätssichernde Maßnahmen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Rene Pfister.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Efgani Dönmez, PMM, Edgar Mayer, Cornelia Michalke, Gregor Hammerl, Inge Posch-Gruska und Reinhard Todt.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Rene Pfister gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 07 16
Rene Pfister Inge Posch-Gruska
Berichterstatter Vorsitzende