9084 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz und das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert werden

Die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Peter Michael Ikrath, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 21. März 2013 im Nationalrat eingebracht.

Nach dem geltenden Wortlaut des Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetzes sind Mandatare derzeit grundsätzlich zwar verpflichtet, alle beruflichen und leitenden ehrenamtlichen Tätigkeiten zu melden, gerade führende Positionen in Unternehmen, etwa im Vorstand oder im Aufsichtsrat, für die strengere Unvereinbarkeitsregeln als für sonstige Tätigkeiten gelten, mussten durch ein Redaktionsversehen jedoch bisher nicht veröffentlicht werden.

Die Bestimmungen für die Offenlegung von Nebentätigkeiten von Mandataren werden nun im Sinne der Transparenz korrigiert und präzisiert. Es werden Änderungen im Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz sowie im Bezügebegrenzungsgesetz vorgenommen, durch die klargestellt wird, dass von der Offenlegung jede leitende Stellung, insbesondere als Mitglied im Vorstand, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat in einer Aktiengesellschaft, einer GesmbH, einer Stiftung oder in einer Sparkasse betroffen ist. Ausdrücklich festgestellt wird zudem, dass die Meldepflicht auch jede leitende ehrenamtliche Tätigkeit erfasst.

Auch die Offenlegung von politischen Funktionen der Mandatare, etwa wenn sie als Bürgermeister amtieren oder als Gemeinderat tätig sind sowie von leitenden Kammerfunktionen wird mit dem gegenständlichen Beschluss im Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz verankert.

Dieser Beschluss des Nationalrates ist teilweise ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2013 07 16

                                    Josef Saller                                                                    Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender