9086 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz erlassen sowie das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates soll der österreichische Finanzmarkt weiter stabilisiert und dadurch verhindert werden, dass zukünftig öffentliche Mittel für die Rettung von Kreditinstituten eingesetzt werden müssen.

Zu diesem Zweck wird für die Aufsichtsbehörden ein Rahmen geschaffen, um durch geeignete Maßnahmen eine drohende Bankinsolvenz abzuwenden, indem ein früheres Einschreiten ermöglicht wird. Kreditinstitute werden verpflichtet, durch die Erstellung von Sanierungsplänen für den Krisenfall vorzusorgen.

Der Sanierungsplan muss darlegen, welche Maßnahmen das Institut im Falle einer signifikanten Verschlechterung der Finanzlage ergreifen wird. Dafür hat jedes Institut ein geeignetes Auslöseereignis zu bestimmen. Dies stellt sicher, dass der Sanierungsplan individuell jedem Institut gerecht wird. Der Sanierungsplan muss der FMA übermittelt werden, wobei ein Antrag auf Ausnahme von einzelnen inhaltlichen Anforderungen gestellt werden kann. Die Oesterreichische Nationalbank wird bei der Prüfung der Pläne über gutachterliche Äußerungen eingebunden.

Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Pflicht zu Erstellung eines Abwicklungsplans. In diesem hat das Institut darzulegen, wie eine geordnete Abwicklung oder Reorganisation des Instituts erfolgen kann. Der Abwicklungsplan ist bei der FMA einzureichen und wird von dieser geprüft. Die Oesterreichische Nationalbank wird durch gutachterliche Äußerungen in den Prüfungsprozess eingebunden.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA, Dr. Heidelinde Reiter und Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                                 Michael Lampel                                                                 Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender