9088 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz - AIFMG erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird

Die Europäische Union und die 19 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G-20) haben im Frühling 2009 einen harmonisierten Regulierungs- und Kontrollrahmen für Manager alternativer Investmentfonds (AIFM) in der Europäischen Union beschlossen.

Die Verwaltung von AIF soll jeweils einer juristischen Person obliegen, die von der Finanzmarktaufsicht (FMA) konzessioniert und permanent kontrolliert wird. Vorgeschrieben werden die Vermeidung von Interessenkonflikten sowie ein ordnungsgemäßes Risiko- und Liquiditätsmanagement. Der Erwerb von Produkten wird auf Begeber beschränkt, die mindesten 5% der Papiere in ihren eigenen Büchern behalten.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden die Grundlagen für die Beaufsichtigung des systemischen Risikos geschaffen sowie die persönliche und fachliche Eignung von Vorstand und Geschäftsführer eines Alternative Investmentfonds Manager–Gesetzes definiert.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält Entlohnungsbestimmungen, Eigenkapitalanforderungen, umfassende Offenlegungs- und Informationspflichten gegenüber Aufsicht und Anlegern, regelt den Vertrieb über Grenzen hinweg sowie speziell für Kleinanleger und dehnt die Besteuerungsgrundlage aus.

Die neuen Leitlinien und Standards werden per Verordnung durch die FMA festgelegt. Ein Jahr nach Inkrafttreten werden die neuen Anforderungen für Depotbank, Liquiditäts- und Risikomanagement sowie Eigenmittel evaluiert und eventuell angepasst.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Rene Pfister.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Mag. Reinhard Pisec, BA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Rene Pfister gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                                    Rene Pfister                                                                    Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender