9090 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetz-Novelle 2013 – FinStrG-Novelle 2013)

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates soll die Effizienz des Strafvollzuges erhöht werden, indem auch Verwaltungsbehörden die Möglichkeit erhalten, flüchtige oder Personen unbekannten Aufenthalts zur Fahndung auszuschreiben.

Außerdem wird ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes umgesetzt, das die Erbringung gemeinnütziger Leistungen auch bei Ersatzfreiheitsstrafen im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren für zulässig erklärt. Schließlich wird durch eine EU-Anpassung im Finanzstrafgesetz Vorkehrung für die Gewährung von Übersetzungshilfen in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren getroffen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                                 Michael Lampel                                                                 Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender