9091 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates erfolgen Änderungen im geltenden Finanzausgleich und beim Katastrophenfonds.

 

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat

-       die effiziente Vollziehung beim Katastrophenfonds und bei der Siedlungswasserwirtschaft;

-       Verbesserungen und Klarstellungen bei der Verteilung der Ertragsanteile und der Finanzzuweisung gemäß § 21 FAG 2008 auf die Gemeinden sowie

-       die Planungssicherheit für Feuerwehren, teilweise Übernahme des Landesanteiles der Steiermark gemäß dem Wasserbautenförderungsgesetz aus Mitteln des Katastrophenfonds

zum Ziel.

 

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       die mit Liechtenstein vereinbarte Einmalzahlung bei der steuerlichen Zusammenarbeit als gemeinschaftliche Bundesabgabe wird in den Finanzausgleich eingeordnet;

-       der Bund gewährt den Ländern zum Zwecke der Finanzierung der Förderung des Wohnbaues unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zweckzuschuss von bis zu 276 Millionen Euro;

-       die wegen des Zinsenaufwands als unwirtschaftlich betrachteten Sonderkonten des Katastrophenfonds und der Siedlungswasserwirtschaft entfallen, womit Zinsvorteile lukriert werden;

-       die Mittel des Katastrophenfonds werden im Jahr 2013 einmalig um 47,5 Millionen Euro für vorbeugende Maßnahmen aufgestockt;

-       die Verteilung von Ertragsanteilen und Finanzzuweisungen an Gemeinden wird an veränderte Gegebenheiten angepasst und ein Mindestvolumen an Bundesmitteln zur Finanzierung der Feuerwehren geschaffen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Michael Lampel, Edgar Mayer, Sonja Zwazl und Dr. Heidelinde Reiter.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                                 Michael Lampel                                                                 Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender