9106 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss zu Grunde liegenden Initiativantrag am 27. Juni 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Z 1.: Verbot des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff ‚Glyphosate‘ hinsichtlich der Indikation ‚Sikkation‘ (Abtötung von Kulturpflanzen durch Pflanzenschutzmittel vor der Ernte zur Reifebeschleunigung): Bis zum Abschluss der Bewertung des Wirkstoffes auf Unionsebene soll im Sinne des Vorsorgeprinzips zur Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus der menschlichen Gesundheit vorläufig ein Verbot als bedenklich erachteter Anwendungsformen vorgesehen werden.

Zu Z 2.: Festlegung einer Aufbrauchfrist bzw. Abverkaufsfrist für Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide enthalten: Die vorgesehene Regelung soll als Begleit­maßnahme zur ordnungsgemäßen Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 485/2013 dienen. Außerdem soll aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes auch das Verbot des Inverkehrbringens von Pflanzen­schutzmitteln aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide auf Wintergetreide (Winterweizen, Winterdinkel, Wintertriticale und Winterroggen) ausgedehnt werden. Die entsprechenden Einträge im Pflanzenschutzmittelregister wären aus Gründen der Rechtsklarheit von der zuständigen Behörde richtig­zustellen. Pflanzenschutzmittel dürfen ab 1. Oktober 2013 nur noch mit entsprechend angepasster Kenn­zeichnung in Verkehr gebracht werden.

Sonstige Begleitmaßnahmen: Zur Sensibilisierung der privaten Verwenderinnen und Verwender soll die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in Form der Selbstbedienung ausgeschlossen und auf den Fachhandel beschränkt werden. In der PflanzenschutzmittelVO soll deswegen vorgesehen werden, dass Pflanzen­schutz­mittel nicht in Betrieben, die ausschließlich oder überwiegend Lebensmittel in Verkehr bringen (Lebens­mitteleinzelhandel), oder in Form der Selbstbedienung verkauft werden dürfen.“

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.

 

 

 

 

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                               Ferdinand Tiefnig                                                              Martin Preineder

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender