9115 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Bauträgervertragsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Gebührenanspruchsgesetz, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013 – BRÄG 2013)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat folgende Schwerpunkte zum Ziel:

 

-       Schaffung flexiblerer Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Rechtsanwalts-Gesellschaften gerade auch für jüngere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte durch Einführung der Rechtsanwalts-GmbH & Co KG

-       Entlastung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts durch gesetzliche Präzisierungen im Bereich der "Sonderpauschalvergütung" für Verfahrenshilfeleistungen der Rechtsanwälte in überlang dauernden Verfahren

-       Anpassung der Regelung zum Zustellungsbevollmächtigten gemäß § 6 EIRAG an die Entscheidung des EuGH vom 19.12.2012, Rs C-325/11 ("Alder")

-       Legistische Anpassungen im Gefolge der mit den Änderungen des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Notare durch die Berufsrechts-Änderungsgesetze 2006, 2008 sowie 2010 gemachten praktischen Erfahrungen

 

Der gegenständliche Beschluss umfasst daher folgende Maßnahmen:

 

-       Gesetzliche Implementierung der Rechtsform der GmbH & Co KG zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft

-       Klarstellung der "Sondervergütungsgrenze" bei der „Sonderpauschalvergütung“ für bestimmte Verfahrenshilfeleistungen in überlang dauernden Verfahren

-       Überarbeitung der Regelung zum Zustellungsbevollmächtigten gemäß § 6 EIRAG

-       Verschiedene Änderungen und Anpassungen im Bereich des rechtsanwaltlichen und notariellen Berufsrechts unter anderem im Bereich der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und der Regelungen rund um die Amtsbeendigung nach § 146 NO

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                               Stefan Schennach                                                               Christian Füller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender