9117 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2013)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat folgende Schwerpunkte zum Ziel:

 

-       Unionsweite Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen durch den Heimatstaat des Betroffenen

-       Unionsweite Überwachung von gelinderen Mitteln als Alternative zur Untersuchungshaft (Anordnungen, Weisungen) durch den Heimatstaat des Betroffenen

-       Vermeidung von Strafverfahren gegen dieselbe Person wegen derselben Tat (parallele Verfahren) und aufgrund dessen Vermeidung des Verstoßes gegen das Doppelbestrafungsverbot

-       Steigerung der operativen Tätigkeit von Eurojust und Harmonisierung der Kompetenzen der nationalen Mitglieder in den Verfahrensordnungen der Mitgliedstaaten

-       Verpflichtung zur schriftlichen Belehrung von Betroffenen, die aufgrund des europäischen Haftbefehls festgenommen wurden, in einer für sie verständlichen Sprache

-       Gleichstellung aufenthaltsverfestigter Unionsbürger mit eigenen Staatangehörigen bei der Übergabe zur Strafvollstreckung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

 

Der gegenständliche Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahmen:

 

-       Ersuchen um Überwachung angeordneter Bewährungsmaßnahmen und alternativer Sanktionen (Weisungen, Bewährungshilfe, und [medizinische] Behandlung) durch den Heimatstaat des Verurteilten

-       Ersuchen um Überwachung gelinderer Mittel als Alternative zur Untersuchungshaft (Anordnungen, Weisungen) durch den Heimatstaat des Betroffenen

-       Einführung eines Verständigungs- und Konsultationsmechanismus

-       Änderung der Befugnisse des nationalen Mitgliedes von Eurojust und Einführung von Verständigungspflichten für nationale Strafverfolgungsbehörden

-       Einführung einer Verpflichtung zur schriftlichen Belehrung über die Rechte im Übergabeverfahren in einer für den Betroffenen verständlichen Sprache

-       Gleichstellung aufenthaltsverfestigter Unionsbürger mit österreichischen Staatsbürgern bei der Übergabe zur Strafvollstreckung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Richard Wilhelm.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Richard Wilhelm gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                                Richard Wilhelm                                                               Christian Füller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender