9118 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat einheitliche Gerichtsbarkeit im Bereich des Patentwesens, einheitlichen Rechtschutz in den Hoheitsgebieten der teilnehmenden Vertragsmitgliedstaaten sowie einheitlichen Patentschutz in den Hoheitsgebieten der teilnehmenden Vertragsmitgliedstaaten zum Ziel.

Bei voller Funktionsfähigkeit sollen Patentanmeldungen für das neue europäische Patent mit einheitlicher Wirkung („EU-Patent“) statt bisher durchschnittlich 36.000 Euro nur mehr 4.725 Euro kosten. Die neuen Regeln werden für einen einheitlichen Patentschutz sorgen, der dann automatisch in allen Vertragsmitgliedstaaten gilt. Dies führt zu einer Senkung der Unternehmensausgaben und somit zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit auf europäischer und globaler Ebene.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Staatsvertrag ist in deutscher, englischer und französischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Marco Schreuder.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                               Stefan Schennach                                                               Christian Füller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender