9126 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Dezember 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden

Überschwemmungen im Juni und eine außergewöhnlich anhaltende Trockenheit im Juli 2013 führten zu großen Schäden und in der Landwirtschaft zu Ertragsverlusten bis hin zu Totalausfällen bei landwirtschaftlichen Kulturen. Laut ZAMG gab es nur 35 Prozent, im Extremfall nur 4%, der durchschnittlichen Regenmenge dieses Sommermonats seit Messbeginn 1858. Beinahe im gesamten Bundesgebiet kam es zu Schäden in der Landwirtschaft, wobei die Betroffenheit von Südost nach Nordwest abnimmt.

Im Grünlandbereich gibt es erhebliche Verluste beim zweiten und auch dritten Schnitt, im Ackerbau waren die Kulturen Mais, Zuckerrübe, Soja, Sonnenblume, Kartoffel und Kürbis von der anhaltenden Trockenheit betroffen.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird durch die Unterstützung beim Futtermittelankauf die Beschaffung von notwendigen Betriebsmitteln sichergestellt. Durch die Abfederung des direkten Einkommensverlustes wird der Ertragsausfall bei Ackerkulturen abgemildert.

Die Bindung an das Einvernehmen mit dem BMF soll sicherstellen, dass die Höhe der Vergütung und die Abwicklung bestimmungsgemäß und in geordnetem Verfahren erfolgt und eine Überkompensation ausgeschlossen ist. Es muss sichergestellt sein, dass die betroffenen Länder sich im selben Ausmaß wie der Bund an der jeweiligen Maßnahme beteiligen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 12 18

                                 Michael Lampel                                                                 Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender