9143 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2014 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz

Die vorliegende Art. 15a B-VG-Vereinbarung bildet die Grundlage für eine auf Grund von § 2 des Bundesverfassungsgesetzes über die Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften (Finanz-Verfassungsgesetz 1948 – F-VG 1948), BGBl. Nr. 45/1948, erforderliche rechtliche Regelung, mit der – abweichend von § 12 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) – die Kostenaufteilung für die Einrichtung eines Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich festgeschrieben wird. Diese Vorgehensweise soll die Einbeziehung aller betroffenen Gebietskörperschaften durch die vorherige Einbindung in den Abstimmungsprozess gewährleisten und somit auch eine von § 12 UG abweichende Regelung zur Finanzierung einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz mit einer organisatorischen und finanziellen Beteiligung des Landes Oberösterreich an der Errichtung und dem Betrieb einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz sowie an der Durchführung des Studiums der Humanmedizin in Form eines Bachelor-/Master-Studiums und eines PhD-Studiums ermöglichen.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Februar 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Christian Jachs.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Christian Jachs gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Februar 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 02 26

                            Mag. Christian Jachs                                                                Josef Saller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender