9150 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (43 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, hat der Gesundheitsausschuss am 20. März 2014 auf Antrag der Abgeordneten Erwin Spindelberger und Dr. Erwin Rasinger beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle des Bundesgesetzes, mit dem das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz geändert, wird zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Es ist sachlich geboten, in die gesonderte Darstellung von Ausgaben gemäß § 17 Abs. 1 Z 4 Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz auch die Ausgaben für die Erbringung von Leistungen von Kieferregulierungen für Kinder und Jugendliche aufzunehmen. Die Gesetzesstelle ist entsprechend zu ergänzen.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 8. April 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 04 08

                               Ferdinand Tiefnig                                                            Friedrich Reisinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender