9161 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (26. StVO-Novelle)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht vor, dass auf Autobahnabschnitten mit drei oder mehr Fahrstreifen Lastkraftfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t das Befahren des jeweils äußerst links gelegenen Fahrstreifens verboten wird. Durch diese Regelung werden sowohl riskante Überholmanöver von Schwerfahrzeugen als auch Probleme für den Winterdienst durch Lkw, welche die Autobahn blockieren, verringert.

Darüber hinaus werden mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates Ausnahmen betreffend Geschwindigkeitsbeschränkungen, Halte- und Parkverbote und Benützung der Busspuren, wie sie bereits für den öffentlichen Sicherheitsdienst, den Entminungsdienst, die Militärstreife und die militärischen Nachrichtendienste gelten, auf Fahrzeuge der Finanzverwaltung ausgedehnt. Damit soll der Finanzverwaltung im Falle von Observationen und Kontrollen die Vollziehung ihrer gesetzlichen Aufgaben erleichtert werden.

 

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 8. April 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Gerhard Dörfler.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 04 08

                                 Wolfgang Beer                                                                  Werner Stadler

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender