9163 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das SP-V-Gesetz geändert wird (SP-V-Gesetz-Novelle 2014)
Die Abgeordneten Johann Hell, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 24. Februar 2014 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:
„Das Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich, SP-V-Gesetz, dient der Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG in nationalen Rechtsbestand auf Bundesebene für den Verkehrsbereich. Das Ziel der strategischen Prüfung im Verkehrsbereich besteht darin, jene Veränderungen des hochrangigen Bundesverkehrswegenetzes, bestehend aus Autobahnen- und Schnellstraßen, Eisenbahn-Hochleistungsstrecken und Bundeswasserstraßen, sogenannte Netzveränderungen, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen, charakterisiert anhand der Anhänge I und II der Richtlinie 2001/42/EG, haben, einer strategischen Prüfung zu unterziehen. Die vorgeschlagene Veränderung des SP-V-Gesetzes schärft den Bezug zur zugrunde liegenden Richtlinie 2001/42/EG, insbesondere zu deren Anhang II, indem Präzisierungen der erforderlichen Prüfungsschritte vorgenommen werden.
Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren (Nr. 2013/4112) gegen Österreich eingeleitet, weil hinsichtlich einzelner Bestimmungen der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl. Nr. L 197 vom 21.07.2001 S. 30 Zweifel an der unionsrechtskonformen Umsetzung geäußert worden sind.“
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates zielt darauf ab, das laufende EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich zu beenden. Durch den direkten Verweis auf die Prüfkriterien der Richtlinie 2001/42/EG wird nun die von der EU geforderte ausreichende gesetzliche Klarheit geschaffen. Das Vertragsverletzungsverfahren wird damit obsolet.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 8. April 2014 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Novak.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Novak gewählt.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2014 04 08
Günther Novak Werner Stadler
Berichterstatter Vorsitzender