9168 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend ein Bundesgesetz über die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug (Auslandsunterhaltsgesetz 2014 – AUG 2014)

Ziel des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates ist die Schaffung eines einheitlichen Durchführungsgesetzes für alle in Österreich in Geltung stehenden unions- und völkerrechtlichen Rechtsinstrumente, die die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug regeln.

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

-     Schaffung einheitlicher Durchführungsbestimmungen für alle unions- und völkerrechtlichen   Rechtsinstrumente zur Unterhaltsdurchsetzung

-     Schaffung der Antragslegitimation regressberechtigter Behörden

-     Einsparung der Zwischenschaltung der GerichtsvorsteherInnen in die Behördenkommunikation

-     Möglichkeit einer direkten Befassung des Bundesministeriums für Justiz

-     Einführung einer Regelung, wie mit vereinnahmten Geldbeträgen zu verfahren ist

-     Einführung von Regelungen zur Durchführung besonderer Maßnahmen

-     Einführung einer Regelung, wie bei der Exekution ausländischer Bruchteilstitel vorzugehen ist

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Mai 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Werner Stadler.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Hermann Brückl, Mag. Christian Jachs, Mag. Klaus Fürlinger und Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Werner Stadler gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 05 13

                                 Werner Stadler                                                                 Christian Füller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender