9171 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über die Jahresvorschau des BMJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2014 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des irischen, litauischen und griechischen Ratsvorsitzes (III-515-BR/2014 d.B.)
Die Europäische Kommission betont in ihrem Arbeitsprogramm für 2014 trotz erster Anzeichen für eine Konjunkturerholung weiterhin die zentrale Bedeutung der Förderung von Wachstum und Beschäftigung. Man habe zwar durch gezielte Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der Krise leisten können, dennoch müsse das Jahr 2014 ein Jahr der Ergebnisse und der Umsetzung werden. Für den Justizbereich seien insbesondere die wirksame Anwendung der EU-Rechtsvorschriften und die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden notwendig. Auch das bis zum Sommer 2014 reichende 18-Monats-Arbeitsprogramm der Triopräsidentschaft von Irland, Litauen und Griechenland bezeichnet als Hauptziel die Stärkung der Fähigkeit der Union, den gegenwärtigen wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Herausforderungen zu begegnen. Ein effizientes Justizsystem ist zur Erreichung dieses Zieles unabdingbar. Dementsprechend bezeichnet auch das Arbeitsprogramm der aktuellen Triopräsidentschaft die fortschreitende Entwicklung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, wie sie in dem vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2009 gebilligten Stockholmer Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union für den Zeitraum 2010 - 2014 postuliert wird, weiterhin als Schlüsselpriorität für den Justizbereich. Um dieses Ziel zu erreichen und damit für die Bürgerinnen und Bürger Europas in ihrem Interesse und zu ihrem Wohl einen klaren, leicht verständlichen und effizienten Rechtsrahmen zu schaffen, ist eine Stärkung des gegenseitigen Vertrauens unerlässlich. Die österreichische Justizpolitik unterstützt daher weiterhin das Stockholmer Programm mit seinem Bekenntnis zur Stärkung des wechselseitigen Vertrauens in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Ansatz der gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsentscheidungen. Die wechselseitige Anerkennung ist ein effizientes Mittel, um die Privatrechte der Bürgerinnen und Bürger über die Grenzen hinweg zu schützen und durchzusetzen und um die strafrechtliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu stärken und zu beschleunigen. Dennoch wird man bei Ausarbeitung eines Nachfolgeprogramms für das Stockholmer Programm darauf achten müssen, diesen für die Praxis so wichtigen Grundsatz künftig nicht unreflektiert und nur behutsam für neue Bereiche zu bemühen.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 13. Mai 2014 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Werner Stadler.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Ferdinand Tiefnig und Stefan Schennach.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Werner Stadler gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2014 den Antrag, die Jahresvorschau des BMJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2014 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des irischen, litauischen und griechischen Ratsvorsitzes (III-515-BR/2014 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.
Wien, 2014 05 13
Werner Stadler Christian Füller
Berichterstatter Vorsitzender