9176 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Begründung der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofes zum Ziel.

Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahme:

-     Einfügung der Tatbestandsdefinition des Verbrechens der Aggression und der Bedingungen der          Ausübung der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs über dieses Verbrechen in das            Statut.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Die Änderung des vorliegenden Beschlusses ist in den sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen authentisch. Dem Nationalrat werden gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG die authentische englische und französische Sprachfassung sowie die Übersetzung in die deutsche Sprache zur Genehmigung vorgelegt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Mai 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Christian Jachs.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrätin Mag. Susanne Kurz sowie die Bundesräte Günther Köberl und Gerd Krusche.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Christian Jachs gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 05 13

                            Mag. Christian Jachs                                                            Günther Köberl

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender