9196 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Privatschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentationsgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014)

Mit dem Schulbehörden – Verwaltungsreformgesetz 2013, BGBl. I Nr. 164/2013, und der damit verbundenen Auflösung der Bezirksschulräte wird eine Behördenebene wegfallen und werden die Aufgaben der Bezirksschulräte in Zukunft von den Landesschulräten wahrzunehmen sein. Dies erfordert eine umfassende Adaptierung des Schulrechtsbestandes. Überall dort, wo derzeit der Bezirksschulrat als Behörde mit Aufgaben betraut ist, muss klar zum Ausdruck gebracht werden, dass ab dem 1. August 2014 der Landesschulrat diesen ersetzt oder erforderlichenfalls auch eine andere zweckmäßige Lösung getroffen wird.

Ziel des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates ist es unter anderem, die bestehenden Sprachförderkurse fortzuführen. Sprachförderkurse stellen eine mittlerweile unverzichtbare Maßnahme zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache als Deutsch dar. Nachdem diese Maßnahme mit zwei Jahren befristet ist und mit Ende des Schuljahres 2013/2014 ausläuft, soll sie um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. Juni 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Rene Pfister.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrat Mag. Christian Jachs sowie die Bundesrätinnen Monika Mühlwerth und Mag. Susanne Kurz.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Rene Pfister gewählt.


Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.             gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.             dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die          verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2014 06 24

                                    Rene Pfister                                                                 Monika Mühlwerth

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende