9206 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (HBI-Bundesholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen werden und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden insbesondere folgende Maßnahmen getroffen:
- Der Bundesminister für Finanzen erhält die Kompetenz, Teile der HBInt durch eine Übertragungsanordnung auf einen anderen Rechtsträger auszugliedern;
- es wird die Möglichkeit geschaffen, die HBInt in einer Abbaueinheit fortzuführen;
- es erfolgt eine Abgrenzung der auf die Abbaueinheit anwendbaren und nicht anwendbaren Aufsichtsvorschriften (aufsichtsrechtliche Deregulierung);
- es kommt zur Einführung gesetzlicher Regelungen hinsichtlich der Aufgaben und zulässigen Tätigkeiten einer Abbaueinheit, der Festlegung der Entscheidungsabläufe sowie nach welchen Grundsätzen der Portfolioabbau zu erfolgen hat; und
- es werden organisatorische Voraussetzungen geschaffen, die den Verkauf von Tochterunternehmen der HBInt ermöglichen.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2014 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Marco Schreuder, Mag. Reinhard Pisec, BA, Rene Pfister, Edgar Mayer und Ingrid Winkler.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2014 07 22
Michael Lampel Edgar Mayer
Berichterstatter Stv. Vorsitzender