9209 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetznovelle 2014 - FinStrG-Novelle 2014)

Ziel des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates ist die Senkung der Anzahl von Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte anlässlich von Prüfungsmaßnahmen.

Es sind hauptsächlich folgende Maßnahmen umfasst: der Entfall der Möglichkeit einer wiederholten Selbstanzeige sowie die Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte anlässlich von Prüfungen und Erhebungen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Günther Köberl, Edgar Mayer, Marco Schreuder, Rene Pfister, Ingrid Winkler, Franz Perhab, Sonja Zwazl, Cornelia Michalke und Christian Füller.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 07 22

                                 Michael Lampel                                                                    Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender