9213 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 betreffend Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen
Der Beschluss des Nationalrates zielt auf eine Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen, einschließlich des Schmuggels, der unerlaubten Herstellung und der Fälschung ab. Es ergänzt und präzisiert die multidisziplinären Maßnahmen des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs dahingehend, dass es die Vertragsparteien verpflichtet, verbindliche Normen für verstärkte Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen und Sorgfaltspflichten für alle an der Lieferkette Beteiligten in ihren nationalen Rechtssystemen zu verankern. Zugleich müssen die Vertragsparteien die notwendigen innerstaatlichen Rechtvorschriften annehmen, wonach Zuwiderhandlungen aufgedeckt, ermittelt, verfolgt und geahndet werden.
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG die englische und die französische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres kundzumachen sind.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2014 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA, Edgar Mayer und Sonja Zwazl.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2014 07 22
Michael Lampel Edgar Mayer
Berichterstatter Stv. Vorsitzender