9216 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird

Die Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 12. Juni 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Entsprechung der Entschließung 314/E XXIV. GP des Nationalrates betreffend ,Umsetzung der Legislativmaßnahmen im Zusammenhang mit der Wehrdienstreform‘ wurde zwischen BMLVS und BMVIT nach Vergleich des Inhalts und Umfanges der militärärztlichen Stellungsuntersuchung mit jener der Führerscheinuntersuchung durch die sachverständigen Ärzte im zivilen Bereich vereinbart, dass auch die militärärztlichen Gutachten von den zivilen Führerscheinbehörden anzuerkennen sind. Die 18-monatige Frist gilt gleich wie bei den zivilen Gutachten. Das soll nunmehr ausdrücklich im Führerscheingesetz verankert werden.“

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates  in seiner Sitzung am 22. Juli 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Johanna Köberl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Johanna Köberl gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 07 22

                                 Johanna Köberl                                                                  Werner Stadler

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender