9219 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Sozialministeriumservicegesetz - SMSG geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet folgende Hauptgesichtspunkte:

Änderung des Bundesbehindertengesetzes:

Bereits seit längerer Zeit wird seitens der Vertreter/Vertreterinnen von Menschen mit Lernbeeinträchti-gungen die Einräumung von Sitz und Stimme im Bundesbehindertenbeirat gefordert. Diese Forderung fand auch Eingang in den Nationalen Aktionsplan der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, in dem unter der Maßnahme 1.2.3. eine Erweiterung des Bundes-behindertenbeirates um Vertreter/Vertreterinnen dieses Personenkreises festgehalten ist. Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird der Bundesbehindertenbeirat nun erweitert. Die weiteren Änderungen betreffen redaktionelle Änderungen und Präzisierungen im Bereich der Ausstellung von Behindertenpässen.

Änderung des Sozialministeriumservicegesetzes - SMSG:

Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen betreibt zahlreiche IT-Anwendungen, um die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Materiengesetze zu vollziehen. Der Aufgabenbereich reicht von der beruflichen und gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Behinderung bis hin zur Erbringung von Leistungen und Unterstützungen im Rahmen der verschiedensten Fachverfahren (z. B. in der Sozialentschädigung). Zur Optimierung der Prozesse und Abläufe im IT-Bereich wurde die Notwendigkeit erkannt, eine neue Gesamtarchitektur der IT-Anwendungen aufzubauen. Ziel der Entwicklung ist die Einführung moderner, fachspezifischer IT-Lösungen im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Rene Pfister.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Sonja Ledl-Rossmann, Walter Temmel, Efgani Dönmez, PMM, Ilse Fetik und Rene Pfister.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Rene Pfister gewählt.

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 07 22

                                    Rene Pfister                                                                 Inge Posch-Gruska

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende