9221 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz 1957, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden

Einen Schwerpunkt des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates bilden Klarstellungen betreffend das Überbrückungsgeld. So werden unter Anderem die Höhe des Überbrückungsgeldes insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, die Zuschlagsentrichtung durch den/die Arbeitgeber/in bei Teilzeitbeschäftigung, der Zeitpunkt der Auszahlung des Überbrückungsgeldes und die Antragstellung auf Überbrückungsabgeltung klarer geregelt.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht weiters Sonderregelungen hinsichtlich der Abfertigung für Überbrückungsgeldbezieher/innen vor. Darüber hinaus werden auch Arbeitnehmer/innen mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich, die von einem/einer Arbeitgeber/in mit Sitz im Ausland beschäftigt werden, in die Regelungen des Überbrückungsgeldes einbezogen. Einen weiteren Schwerpunkt des Beschlusses des Nationalrates stellen einige Änderungen und Klarstellungen betreffend die Urlaubsersatzleistung dar. Diese Änderungen dienen vor allem dazu, der Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) die Vollziehung der Bestimmungen zu erleichtern.

Schließlich wird im Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz (BSchEG) eine klare gesetzliche Festlegung des Kontingents an höchstmöglichen Schlechtwetterstunden für die Winter- und für die Sommerperiode geschaffen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ilse Fetik.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Dr. Dietmar Schmittner und Rene Pfister.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bunderätin Ilse Fetik gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 07 22

                                       Ilse Fetik                                                                    Inge Posch-Gruska

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende