9222 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz, das Bundesgesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte gesichert wird, und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, erlassen sowie das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz und das KWK-Gesetz geändert werden (Energieeffizienzpaket des Bundes)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates setzt die Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU in österreichisches Recht um. Die Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU geht darauf zurück, dass die Umsetzung der vorangegangenen Richtlinie 2006/32/EU über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen auf europäischer Ebene nicht den intendierten Erfolg erzielt hat. Letztere hat nur in unzureichendem Ausmaß dazu beigetragen, das Richtlinien- und Zielpaket für Klimaschutz und Energie („20-20-20 Ziel“), insbesondere das Ziel einer Verbesserung der Energieeffizienz im Ausmaß von 20%, zu erreichen.

Folglich haben sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament auf eine neue Richtlinie geeinigt, die erhöhte Zielvorgaben vorsieht und einen Verpflichtungsmodus empfiehlt. Die Richtlinie 2012/27/EU sieht prioritär eine Verpflichtung von Energieversorgern und/oder Netzbetreibern zum Setzen von Energieeffizienzmaßnahmen vor. Sie überlässt es aber weitgehend dem jeweiligen Mitgliedstaat, wen er tatsächlich verpflichtet, um das 1,5% p.a. – Einsparziel zu erreichen. Dementsprechend verpflichtet der gegenständliche Beschluss des Nationalrates große Unternehmen und Energielieferanten. Zweitere werden damit verpflichtet, Maßnahmen bei den Endkunden zu setzen.

Weiters wird der Bund entsprechend den Vorgaben der Richtlinie angehalten, jährlich 3% der Gesamtfläche von Bundesgebäuden zu sanieren oder vergleichbare Maßnahmen zu setzen.

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Walter Temmel.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Ing. Hans-Peter Bock, Sonja Zwazl, Gottfried Kneifel, Dr. Magnus Brunner, Gerd Krusche, Franz Perhab, Walter Temmel, Ingrid Winkler, Anneliese Junker und Marco Schreuder.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Walter Temmel gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2014 07 22

                                 Walter Temmel                                                                     Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende