9224 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2014 betreffend Kündigung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Übernahme der Inhalte des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes in den österreichischen Rechtsbestand zum Ziel.
Der gegenständliche Beschluss umfasst daher die folgende Maßnahme:
- Kündigung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes vom 6. Mai 1969 (ratifiziert durch die Republik Österreich im Jahr 1974, BGBl. Nr. 239/1974)
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend.
Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2014 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.
An der Debatte beteiligten sich Bundesrätin Monika Mühlwerth und die Bundesräte Stefan Schennach und Mag. Christian Jachs.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2014 07 22
Ing. Eduard Köck Günther Köberl
Berichterstatter Vorsitzender