9226 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird

Hauptgesichtspunkte des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates sind die Anpassung der Bestimmungen über die Einrichtung der Zentralausschüsse an die Bundesministeriengesetz-Novelle 2014, BGBl. I Nr. 11/2014, und die Beseitigung von Parallelstrukturen durch die Zusammenlegung der Zentralausschüsse im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Weiters ist die Senkung des passiven Wahlalters für die Personalvertretung vom vollendeten 19. auf das vollendete 15. Lebensjahr vorgesehen, um die Vertretung der Interessen aller jugendlichen Bundesbediensteten zu gewährleisten. Die gesetzlich vorgesehene Mittellosigkeit der Personalvertretungsorgane macht schließlich eine Ausnahme von der Gebührenpflicht für personalvertretungsrechtliche Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht erforderlich.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Werner Herbert.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 07 22

                                    Josef Saller                                                                    Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender