9227 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird
Die Zusammenarbeit im Bereich Film und Fernsehen bedarf ausreichender finanzieller Mittel, um zur Herstellung österreichischer Filme beizutragen. Der ORF hat in der Vergangenheit auf der Grundlage des Film/Fernseh-Abkommens und insbesondere in den Jahren 2010 bis 2013 zumindest 8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese Vereinbarung war auf gesetzlicher Basis durch die nur auf die Jahre 2010 bis 2013 bezogene Bestimmung in § 31 Abs. 11 Z 2 lit a ORF-G abgesichert. Die Reduktion der finanziellen Unterstützung in den Folgejahren durch den bisher am Erfolg des Film/Fernseh-Abkommens beteiligten ORF träfe daher die Filmwirtschaft in nicht unbeträchtlichem Ausmaß. Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates dient der Verwirklichung der erklärten Absicht des Arbeitsprogramms der Bundesregierung 2013-2018, eine gesetzliche Absicherung des Film/Fernseh-Abkommens mit zumindest gleichbleibender Dotierung zu gewährleisten.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2014 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach, Hans-Jörg Jenewein und Gottfried Kneifel.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2014 07 22
Josef Saller Gottfried Kneifel
Berichterstatter Vorsitzender